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   OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10   

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https://dejure.org/2012,54832
OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10 (https://dejure.org/2012,54832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2012 - 9 U 30/10 (https://dejure.org/2012,54832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 9 U 30/10 (https://dejure.org/2012,54832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Haftung der Bank wegen fehlerhafter Beratung bei Beteiligung an Medienfonds (VIP 3 und 4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Abgesehen davon, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 26.09.1997, V ZR 65/96, Rdz. 15; Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, Rdz. 30 - beide zitiert nach Juris) der informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegen halten kann, er habe den Angaben nicht trauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich, hätte selbst die sorgfältige Lektüre des Prospekts die Zedentin oder auch A1 nicht in die Lage versetzt, Widersprüche hinsichtlich der Zahlung von Rückvergütungen an die Beklagte zu erkennen.

    Es kommt vielmehr auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der hier gezeichneten Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02; vom 06.02.2006, II ZR 329/04; vom 17.11.2005, III ZR 350/04; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 152/09, Rdz. 66 - jeweils zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10

    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung des Anlegers über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 13.03.2012 erhebt die Beklagte zusätzlich die Einrede der Verjährung und bezieht sich zur Begründung auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, 6 U 30/10.

    Anders als in der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, 6 U 30/10, lässt sich hier nämlich nicht feststellen, dass der Zeuge A1 aufgrund seiner erfolgreichen Verhandlungen mit der Beklagten über eine Beteiligung an deren Provisionen sicher wusste, dass diese für jede der streitgegenständlichen Anlageberatungen eine Provision erhält, ihm jedoch deren Höhe pflichtwidrig nicht offengelegt hat.

  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2011 (1 BvR 2514/11) ist die Annahme, dass bereits die Verletzung der Aufklärungspflicht zu einer Beweislastumkehr führt, aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 08.12.2001 (1 BvR 2514/11) bestätigt, dass die mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (BGHZ 170, 226 ff.) begründete Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank über an sie verdeckt fließende Rückvergütungen keine Rechtsprechungsänderung enthalte, die unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes bedenklich sei.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Selbst wenn entgegen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rückvergütungen aus dem Zurückverweisungsbeschluss des 11. Zivilsenats vom 20.01.2009 oder dem zu Wertpapieren ergangenen Urteil vom 19.12.2009 (XI ZR 56/05) eine über den in dem Prospekt und die in dem Vermögensanlage-Bogen geleistete Aufklärung hinausgehende Pflicht abgeleitete werden würde, Anlegern ungefragt den auf sie entfallenden Anteil der im Prospekt ausgewiesenen Vertriebskosten mitzuteilen, so wäre ein Unterlassen der Mitteilung jedenfalls nicht schuldhaft erfolgt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 08.12.2001 (1 BvR 2514/11) bestätigt, dass die mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (BGHZ 170, 226 ff.) begründete Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank über an sie verdeckt fließende Rückvergütungen keine Rechtsprechungsänderung enthalte, die unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes bedenklich sei.

  • OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 152/09

    Bankenhaftung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Es kommt vielmehr auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der hier gezeichneten Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02; vom 06.02.2006, II ZR 329/04; vom 17.11.2005, III ZR 350/04; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 152/09, Rdz. 66 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Es kommt vielmehr auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der hier gezeichneten Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02; vom 06.02.2006, II ZR 329/04; vom 17.11.2005, III ZR 350/04; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 152/09, Rdz. 66 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Es kommt vielmehr auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der hier gezeichneten Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02; vom 06.02.2006, II ZR 329/04; vom 17.11.2005, III ZR 350/04; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 152/09, Rdz. 66 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 29.06.2010 (XI ZR 308/09, WM 2010, 1094, Rdn. 5, ff. m. w. N.) hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass sich eine anlageberatende Bank jedenfalls für die Zeit nach 1990 hinsichtlich Ihrer Aufklärungspflicht über Rückvergütungen nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum berufen kann.
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZR 295/11

    Schadensersatz bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer mittelbaren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Beschluss vom 20.12.2011 (XI ZR 295/11) diese Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt.
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
    Abgesehen davon, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 26.09.1997, V ZR 65/96, Rdz. 15; Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, Rdz. 30 - beide zitiert nach Juris) der informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegen halten kann, er habe den Angaben nicht trauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich, hätte selbst die sorgfältige Lektüre des Prospekts die Zedentin oder auch A1 nicht in die Lage versetzt, Widersprüche hinsichtlich der Zahlung von Rückvergütungen an die Beklagte zu erkennen.
  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP 3 Medienfonds)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

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